Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

Vortrag zum Mindestlohn bei der Firma Treuenfels GmbH in Hamburg

Dienstag, den 17. Februar 2015 um 18.00 Uhr: "Der gesetzliche Mindestlohn - Praktische Umsetzung und Haftungsminimierung aus Arbeitgebersicht"

Referent: Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte, Hamburg

Ort: Treuenfels GmbH Fach- und Führungskräfte, Steinhöft 11, Hamburg

Zum 01.01.2015 trat das Mindestlohngesetz in Kraft. Seitdem haben - mit wenigen Ausnahmen - alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro je Zeitstunde.

Der Gesetzgeber hat das MiLoG kurz gehalten, sodass sich für die Praxis viele Fragen ergeben: Wie ist der Mindestlohn bei Monatsvergütungen zu gewährleisten, welche Entgeltleistungen, wie z. B. Zulagen und Zuschläge oder Sonderzahlungen, können auf den Mindestlohn angerechnet werden und sind auch Sachbezüge zu berücksichtigen?
Zur Sicherstellung des Mindestlohnes ergeben sich zukünftig für Arbeitgeber erweiterte Aufzeichnungspflichten und es bestehen diverse Haftungsrisiken. Der Vortrag befasst sich mit den arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Risiken sowie dem Haftungspotential, dass das MiLoG bietet, um hieraus Aspekte zur Haftungsminimierung abzuleiten.

Wir laden Sie sehr herzlich zu unserer ersten Veranstaltung im Jahre 2015 ein!
Im Anschluss an Vortrag und Diskussion besteht die Möglichkeit zu persönlichem Austausch. Die Veranstaltung ist kostenfrei (Anreisekosten trägt jeder Teilnehmer selbst). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bitte melden Sie sich bis zum 10. Februar 2015 bei Gudrun Calvi unter gudrun(dot)calvi(at)treuenfels(dot)com an.

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