„Das Antidiskriminierungsgesetz“
Seit zwei Jahren gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Auf dieses beruft sich Allo.
Vor zwei Monaten allerdings wurde das Gesetz erstmals in einem aufsehenerregenden Fall zivilrechtlich angewandt. Ein Kameruner klagte in Oldenburg gegen den Betreiber einer Diskothek. Dessen Türsteher hatte zu dem Studenten gesagt: "Ausländer kommen hier nicht rein." Der Student bekam 500 Euro Entschädigung. Kroll: "Der Nachweis der Diskriminierung, etwa verbaler Art, muss erbracht sein. Sonst wird es schwierig."