Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

Für Banken kann schlechter Rat teuer werden

Hamburg. 2008 war kein gutes Jahr für Anleger - vor allem diejenigen, die ihr Geld in Wertpapiere der insolventen US-Bank Lehman Brothers gesteckt hatten, fühlten sich rückblickend häufig falsch beraten.

Klagen auf Schadenersatz endeten oftmals im günstigsten Fall mit einem Vergleich. Lief es weniger gut, sahen die Anleger kaum etwas von dem eingesetzten Kapital wieder. So hatte das Landgericht Hamburg zunächst im Sinne von Geschädigten geurteilt, die nach der Lehman-Pleite gegen die Hamburger Sparkasse geklagt hatten. Das Oberlandesgericht entschied jedoch genau andersherum. Die Essenz: Ob eine Bank oder ein Berater haften muss, ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Was aber können Anleger tun, wenn der schlimmste Fall eingetreten, wenn das sauer Ersparte gar im Nichts verschwunden ist? Das Abendblatt veranstaltet zu diesem Thema in Kooperation mit dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV) ein Bürgerforum. Worauf man im Anlagegespräch achten sollte, wie Ansprüche bei einer Falschberatung geltend gemacht werden können - darüber werden unter dem Titel "Verluste bei Geldanlagen - wer haftet?" die Rechtsanwälte Sarah Lemke und Matthias W. Kroll referieren. Anmeldung unter Telefon 040/68 25 25 oder unter info(at)hav(dot)de per E-Mail. Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 16. September, um 19 Uhr in der Axel-Springer-Passage (Caffamacherreihe 1).

Pech hatte auch ein älteres Ehepaar, das Kroll bei einer Klage gegen ein Geldinstitut vertritt. Ein Berater der Bank hatte ihnen eine vermeintlich "absolut sichere Geldanlage" schmackhaft gemacht. 17 000 Euro hatte es im Vertrauen darauf angelegt, doch das Zertifikat verlor rasch an Wert. Am Ende waren 10 000 Euro futsch. Nun ist der Fall vor Gericht. "Die Beweislast für eine solche Falschberatung liegt allerdings generell beim Kunden", sagt Kroll.

Kein Einzelfall, obgleich Berater verpflichtet sind, anleger- und objektgerecht zu beraten. Einem unkundigen Rentner mit geringem Einkommen für die Aufbesserung seiner Rente etwa eine spekulative Geldanlage zu vermitteln, ist für den Anleger in aller Regel nicht interessengerecht, sagt Kroll. Nach Angaben der Bundesverbraucherzentrale entstehen Anlegern durch Falschberatung jährlich Schäden in Höhe von 20 bis 30 Milliarden Euro.

Dabei hat sich rechtlich einiges zugunsten der Kunden getan. Erst im August hat der Bundesgerichtshof entschieden: Dem Anleger kann nicht mehr als grob fahrlässig vorgehalten werden, dass er es unterließ, den übergebenen Anlageprospekt zu lesen, weil er den Angaben des Beraters vertraute. Der Berater, so das Gericht, hafte wegen fehlender Risikoaufklärung selbst dann, wenn die Risiken im Prospekt aufgelistet sind. Dennoch gilt: Ohren auf beim Beratungsgespräch. Ein Berater, der nicht mal nach der persönlichen Situation und den Anlagezielen fragt, sei kaum seriös, sagt Referentin Sarah Lemke.

Für rechtsuchende Bürger bietet der HAV einen Service an: den "Anwaltsuchtdienst". Auf Anfrage werden kostenlos bis zu drei für den Fall geeignete Rechtsanwälte genannt: Telefon 01804/31 43 14, per Anruf 20 Cent, mobil ist es teurer.

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