Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

Immobilienkaufvertrag, Instandhaltungsrücklage und Holzlagerung - "Leser fragen - Experten antworten"

RA S. Kroll beantwortete im Hamburger Abendblatt unter der Rubrik "Leser fragen - Experten antworten" wieder immobilienrechtliche Fragen. In der Ausgabe vom 20./21. Februar 2010 befasste sich Herr Kroll mit Angaben zur Instandhaltungsrücklage in einem Immobilienkaufvertrag und etwaigen Gewährleistungsrechten sowie mit der Frage der Zulässigkeit der Holzlagerung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Fragen sind nebst Antworten auch auf den Internetseiten des Hamburger Abendblattes, dort unter "Wohnen", abrufbar.

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