Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

LAG Schleswig-Holstein 06.01.2009, 5 Sa 313/08: Auch außerbetriebliche Tätlichkeit unter Arbeitskollegen kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Eine Messerattacke auf eine Arbeitskollegin ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Das gilt auch, wenn es sich bei den Beteiligten um geschiedene Eheleute handelt und der Mann seine Ex-Frau außerhalb des Betriebs wegen eines familiären Konfliktes angegriffen hat. Auch eine solche Tätlichkeit hat Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis, da durch die Arbeitsunfähigkeit des Opfers der Betriebsablauf gestört wird. Zudem kann der Betriebsfrieden gefährdet sein.

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