Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

Bahnbrechendes Urteil des Sozialgerichts Osnabrück: Personal Trainer sind nicht rentenversicherungspflichtig!

Endlich! Nach Jahren der Ungewißheit hat nun das SG Osnabrück die von uns immer vertretene Rechtsauffassung in einem Urteil bestätigt, dass ein Personal Trainer unter bestimmten Voraussetzungen nicht rentenversicherungspflichtig ist. Dies ist das erste Urteil eines deutschen Gerichts betreffend diese für PTs wichtige Fragestellung! PTs, die jahrelang in die DRV eingezahlt haben, sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, um überprüfen zu lassen, ob sie Beiträge von der DRV zurückverlangen bzw. sich für die Zukunft befreien lassen können. Für nähere Infos eine E-Mail an rechtsanwaelte@nkr-hamburg.de senden. Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte sind seit mehr als 10 Jahren Verbandsanwälte des BPT e.V.

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