Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

Dr. Nietsch & Kroll erstreiten am 21.8.2019 positives Urteil zur Rentenversicherungspflicht vor dem Sozialgericht Lüneburg

Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte haben für einen Personal Trainer aus Niedersachsen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht erstritten!

Das Sozialgericht Lüneburg gab der Klage des von Herrn Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M. vertretenen Personal Trainers nach der mündlichen Verhandlung am 21.8.2019 unmittelbar statt und stellte fest, dass der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung aufzuheben war und die Versicherungspflicht des Personal Trainers in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nicht besteht.

Weitere Informationen zu den genauen Inhalten des Urteils folgen in Kürze!

Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein auf dem steinigen Weg der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht von Personal Trainern gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Wer sich als PT von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen will, sollte sich an kroll@nkr-hamburg.de zur Erstellung einer Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten wenden! Der Zeitpunkt ist günstig. Für Mitglieder des Bundesverbandes Personal Training e.V. ist diese Ersteinschätzung kostenfrei.

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