Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

RA Kroll zum Thema „Scheinselbstständigkeit von Trainern im Studio“ im Magazin bodyLIFE

In dieser Ausgabe seiner Kolumne thematisiert Matthias W. Kroll den Dauerbrenner „Scheinselbstständigkeit von Trainern im Studio“; insbesondere dann, wenn Studios sich einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung ausgesetzt sehen. Dann ist es aber meistens zu spät.
Treffen Sie Vorsorge und lassen Sie sich vorab als Studiobetreiber von uns beraten, um hohe wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.

Zurück