Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

LG Düsseldorf 28.04.2009, 7 O 329/08 Bei fehlgeschlagener Eintragung einer Kapitalerhöhung ist Verantwortung des Schuldners für Ansprüche der Anleger unerheblich

Auch außerhalb des Anwendungsbereichs der gesetzlich geregelten Prospekthaftung muss ein im so genannten grauen Kapitalmarkt herausgegebener Emissionsprospekt ein zutreffendes Bild von der angebotenen Kapitalbeteiligung vermitteln. Gemäß § 185 Abs.1 Nr.4 AktG erlischt die gesetzliche Bindung an den Zeichnungsschein nach erfolglosem Ablauf eines Endzeitpunktes für die Eintragung einer Kapitalerhöhung, ohne dass es auf eine Verantwortlichkeit des Schuldners ankommt.

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