Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

Januar 2022: Webinar „Die Schuldrechtsreform 2022“ als kanzleiinterne Fortbildung

In einer kanzleiinternen Fortbildung berichtete Rechtsanwalt Dr. Wendt von jüngst erfolgten und kurz bevorstehenden wichtigen Gesetzesänderungen im Rahmen der Schuldrechtsreform 2022, die die Rechtstellung von Verbrauchern in den unterschiedlichsten Bereichen betreffen.

Konkret ging es um:

  1. Neue Laufzeiten und Kündigungsfristen bei Dauerschuldverhältnissen
  2. Das Abtretungsverbot von Ansprüchen von Verbrauchern
  3. Die Einführung eines sog. „Kündigungsbutton“ im elektronischen Geschäftsverkehr
  4. Strengere Dokumentationsverpflichtungen bei Telefonwerbung

Diese Regelungen bringen zum Teil erheblichen Änderungen bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit sich und können dazu führen, dass manche Unternehmer ihre Online-Angebote deutlich überarbeiten müssen.

Jedes Unternehmen, das mit seinen Kunden einen befristeten Vertrag abschließt, der sich automatisch verlängert, muss sich z. B. mit den neuen Kündigungsfristen beschäftigen. Wer zudem über seine eigene Webseite Verträge (Dauerschuldverhältnisse) mit Verbrauchern abschließt, wird die Möglichkeiten zur Kündigung voraussichtlich vollständig überarbeiten müssen, da bei der Nichteinhaltung neben dem Ärger mit dem Kunden teure Abmahnungen von Mitbewerber drohen.

Wir werden unsere Mandanten über diese für sie relevanten Änderungen rechtszeitig informieren.

Zurück