Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte auf dem Vermittlertreff der Handelskammer Hamburg
Auf Vermittler von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments kommen neue Anforderungen zu. Das Kleinanlegerschutzgesetz, das am 12. Juni 2015 den Bundesrat passiert hat und in Kürze in Kraft treten wird, sieht dafür eine Erlaubnispflicht nach § 34 f GewO vor. Gerne informieren wir Sie über diese Neuregelungen sowie aktuelle Themen für Vermittler und laden Sie herzlich ein zum
Vermittlertreff
am Mittwoch, 8. Juli 2015, 18.00 - 20.00 Uhr
im Elbe-Zimmer der Handelskammer Hamburg
Programm
- Kleinanlegerschutzgesetz: Aktuelles für Vermittler und Berater von Darlehen und Direktinvestments
Petra Schwarze, Handelskammer Hamburg - Comply or die!?
Ihr sicherer Weg durch den Dschungel zwischen Richtlinie und Kodex
Matthias Leidt, VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. - Haftungsfallen im Vertriebsalltag meiden
Matthias W. Kroll, Fachanwalt für Versicherungsrecht, DR. NIETSCH & KROLL RECHTSANWÄLTE; Hamburg
Aktuelle Fragen
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist unentgeltlich, eine verbindliche Anmeldung bis zum 6. Juli 2015 aber erforderlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.