Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte auf dem Vermittlertreff der Handelskammer Hamburg

Auf Vermittler von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments kommen neue Anforderungen zu. Das Kleinanlegerschutzgesetz, das am 12. Juni 2015 den Bundesrat passiert hat und in Kürze in Kraft treten wird, sieht dafür eine Erlaubnispflicht nach § 34 f GewO vor. Gerne informieren wir Sie über diese Neuregelungen sowie aktuelle Themen für Vermittler und laden Sie herzlich ein zum

Vermittlertreff

am Mittwoch, 8. Juli 2015, 18.00 - 20.00 Uhr
im Elbe-Zimmer der Handelskammer Hamburg

Programm

  • Kleinanlegerschutzgesetz: Aktuelles für Vermittler und Berater von Darlehen und Direktinvestments
    Petra Schwarze, Handelskammer Hamburg
  • Comply or die!?
    Ihr sicherer Weg durch den Dschungel zwischen Richtlinie und Kodex
    Matthias Leidt, VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
  • Haftungsfallen im Vertriebsalltag meiden
    Matthias W. Kroll, Fachanwalt für Versicherungsrecht, DR. NIETSCH & KROLL RECHTSANWÄLTE; Hamburg

Aktuelle Fragen

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist unentgeltlich, eine verbindliche Anmeldung bis zum 6. Juli 2015 aber erforderlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

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