Was tun beim Missbrauch der Kreditkarte?
RA M. Kroll berichtet in der Zeitschrift "Channel Partner" über eine aktuelle Entscheidung des OLG Celle zum Missbrauch einer Kreditkarte. Die Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs hat das Kreditkartenunternehmen zu beweisen, nicht der Kunde.