Bundesgerichtshof Urteil vom 23.02.2012, veröffentlicht am 14.06.2012 - II ZR 211/09
Gründungsgesellschafter haften dem über einen Treuhänder beitretenden Anleger auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Gesellschafter behandelt werden soll.