Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

Bundesgerichtshof Urteil vom 23.02.2012, veröffentlicht am 14.06.2012 - II ZR 211/09

Gründungsgesellschafter haften dem über einen Treuhänder beitretenden Anleger auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Gesellschafter behandelt werden soll.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=60592&pos=3&anz=623

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