Erbrecht und Testamentsvollstreckung
In den nächsten Jahren werden Werte von ca. 5 Billionen Euro übertragen. Dabei ist eine optimale erbrechtliche Gestaltung notwendig. Wir beraten Sie bei der Wahl der gesetzlichen Gestaltungsinstrumente und ihrem Einsatz (Testament/Erbvertrag, Voraus- und Untervermächtnis, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Schenkung auf den Todesfall etc.)
Diese erbrechtliche Beratung erfolgt insbesondere auch unter Einbezug der schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Aspekte.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Dr. Katrin Kroll, Mag. rer. publ.