Der Pessimist klagt über den Wind, der Optimist hofft, dass er dreht, der Realist richtet das Segel aus.

Sir William Ward

Erbrecht und Testamentsvollstreckung

In den nächsten Jahren werden Werte von ca. 5 Billionen Euro übertragen. Dabei ist eine optimale erbrechtliche Gestaltung notwendig. Wir beraten Sie bei der Wahl der gesetzlichen Gestaltungsinstrumente und ihrem Einsatz (Testament/Erbvertrag, Voraus- und Untervermächtnis, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Schenkung auf den Todesfall etc.)

Diese erbrechtliche Beratung erfolgt insbesondere auch unter Einbezug der schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Aspekte.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Dr. Katrin Kroll, Mag. rer. publ.