Der Pessimist klagt über den Wind, der Optimist hofft, dass er dreht, der Realist richtet das Segel aus.

Sir William Ward

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.

Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und besitzen deshalb nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, wenngleich sie in der Praxis - mit Ausnahme der Stillen Gesellschaft - von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten und Pflichten sind.

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • offene Handelsgesellschaft
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
  • Kommanditgesellschaft
  • Stille Gesellschaft

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaft
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • Europäische Aktiengesellschaft
  • eingetragene Genossenschaft
  • Europäische Genossenschaft
  • REIT-AG Aktiengesellschaft, ausschließliche Tätigkeit im Immobiliensektor

Verein und Stiftung

Der eingetragene Verein (e.V.) und die rechtsfähige Stiftung sind ebenfalls eigenständige juristische Personen, jedoch keine Kapitalgesellschaften. Der Verein hat Mitglieder, aber nicht notwendig ein Vermögen. Die rechtsfähige Stiftung hat ein dauerhaft dem Stiftungszweck gewidmetes Vermögen, aber keine Mitglieder, Gesellschafter oder Eigentümer.

Mischformen

Darüber hinaus gibt es Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) zusammengesetzt sind. Dabei tritt eine Kapitalgesellschaft oder Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin einer Personengesellschaft oder KGaA auf.

  • GmbH & Co.
  • GmbH & Co. KG

Was wir in diesem Zusammenhang beraten:

  • Beratung und Begleitung bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
  • Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsführern in Krisensituationen
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber Dritten
  • Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge

Ihre Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M., Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Wendt und Herr Rechtsanwalt Dr. Otto Nietsch.

Kontakt: kroll@nkr-hamburg.de