Handelsrecht und Handelsvertreterrecht
Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privatrechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem HGB abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte.
Hiervon ist auch das Recht der Handelsvertreter erfasst.
Ihre Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M. und Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Wendt.
Kontakt: kroll@nkr-hamburg.de