Der Pessimist klagt über den Wind, der Optimist hofft, dass er dreht, der Realist richtet das Segel aus.

Sir William Ward

Immobilienrecht

Unter der Bezeichnung Immobilienrecht ist eine Vielzahl von Rechtsgebieten zu verstehen, die sich mit dem unbeweglichen Vermögen beschäftigen – angefangen von der Gestaltung und Abwicklung eines Grundstücks-Kaufvertrags bis hin zur Zwangsversteigerung.

Darüber hinaus beschäftigt sich das Immobilienrecht mit der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Kauf- und Bauvertrag, mit der Haftungsverwirklichung durch Verwertung dinglicher Sicherheiten, es regelt die rechtlichen Beziehungen des Grundstückseigentümers zu Dritten (z.B. zu einem Mieter) und setzt sich mit wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten auseinander.

Auch die Vertragsanbahnung unter Einschaltung eines Maklers ist Gegenstand des Immobilienrechts.

In welchen Bereichen wir beraten:

  • Beratung und Vertretung in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten, insb.
    • Wohnraumietrecht,
    • Gewerberaummietrecht,
    • Wohnungseigentumsrecht,
    • Maklerrecht
  • Gestaltung und Überprüfung von Immobilien-Kaufverträgen
  • Einleitung von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren
  • Vertretung rechtlicher Interessen in Versteigerungsterminen

Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M.

Kontakt: kroll@nkr-hamburg.de