Man kann keine neuen Ozeane entdecken, hat man nicht den Mut, die Küste aus den Augen zu verlieren.

André Gide

Rechtsprechung

OLG Köln 28.04.2009, 9 U 114/08: Manager-Rechtsschutz kann sowohl für Beirats- als auch für Aufsichtsratstätigkeiten gelten

Gemäß §§ 157, 133 BGB sind neben dem Wortlaut die Begleitumstände und die Interessenlage der Parteien in die Auslegung eines individuellen Versicherungsvertrags einzubeziehen. Danach können die Erwähnung der Vorschriften des AktG sowie die geschäftliche Ausrichtung eines Versicherungsnehmers auf Beteiligungskapital für mittelständische Firmen für einen Manager-Rechtsschutz sowohl für Beirats- als auch für Aufsichtsratstätigkeiten sprechen.

BGH 16.03.2009, II ZR 280/07 Aufsichtsräte können nach Insolvenzreife wegen unterlassener Hinweise auf Insolvenzantragspflicht haften

Stellen Aufsichtsräte einer AG fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, haben sie darauf hinzuwirken, dass der jeweilige Vorstand rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt und keine Zahlungen leistet, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht vereinbar sind. Verstößt ein Aufsichtsrat hiergegen schuldhaft, kann er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein

LAG Schleswig-Holstein 06.01.2009, 5 Sa 313/08: Auch außerbetriebliche Tätlichkeit unter Arbeitskollegen kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Eine Messerattacke auf eine Arbeitskollegin ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Das gilt auch, wenn es sich bei den Beteiligten um geschiedene Eheleute handelt und der Mann seine Ex-Frau außerhalb des Betriebs wegen eines familiären Konfliktes angegriffen hat. Auch eine solche Tätlichkeit hat Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis, da durch die Arbeitsunfähigkeit des Opfers der Betriebsablauf gestört wird. Zudem kann der Betriebsfrieden gefährdet sein.