Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.

Aristoteles

Aktuelles aus der Kanzlei

Special „Corona und Arbeitsrecht“ der Kanzlei Dr. Nietsch & Kroll

Für Mandaten unserer Kanzlei haben wir ein umfangreiches Special zum Thema „Arbeitsrecht und Corona“ mit vielen Praxistipps und Empfehlungen zusammengestellt. Bei Interesse schicken Sie uns eine E-Mail an rechtsanwaelte@nkr-hamburg.de

Rechtsanwalt Michael M. Bayer verstärkt das Team von Dr. Nietsch & Kroll

Seit dem 1.3.2020 verstärkt Herr Rechtsanwalt Bayer unser Team! Der ausgebildete Bankkaufmann hat vor seinem Studium im der Finanzbranche gearbeitet, bevor er sein Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen aufnahm. Nach Referendarstationen in Baden–Württemberg und Hamburg ist Herr Bayer im Frühjahr 2020 in Hamburg zur Anwaltschaft zugelassen worden. Wir freuen uns, mit Herrn Bayer einen kompetenten, sympathischen und motivierten Mitstreiter in unserem Team begrüßen zu dürfen.

Matthias W. Kroll im Interview mit dem Trainermagazin: Was für Trainer und Studios jetzt wichtig ist!

Die aktuelle Situation stellt Personal Trainer und Studios vor teilweise existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten. Im Interview mit dem Trainermagazin  erklärt der Verbandsanwalt des Bundesverbands Personal Training e. V., Matthias W. Kroll, was Personal Trainer und Studiobesitzer unbedingt beachten sollten:
https://trainer-magazine.com/corona-krise/

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RA Kroll zum Thema „Scheinselbstständigkeit von Trainern im Studio“ im Magazin bodyLIFE

In dieser Ausgabe seiner Kolumne thematisiert Matthias W. Kroll den Dauerbrenner „Scheinselbstständigkeit von Trainern im Studio“; insbesondere dann, wenn Studios sich einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung ausgesetzt sehen. Dann ist es aber meistens zu spät.
Treffen Sie Vorsorge und lassen Sie sich vorab als Studiobetreiber von uns beraten, um hohe wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.

Jahresmeeting des Bundesverbandes Personal Training e.V.: RA Kroll referiert zu aktuellen Themen in der Trainerbranche

Auf dem Jahresmeeting des BPT e.V. am 15.2.2020 in Frankfurt/Main wird Herr Kroll zu aktuellen Themen in der Trainerbranche sprechen. Hierbei wird es insbesondere um die Themen "Rentenversicherung", "Datenschutz", "Haftung und AGB" gehen. Herr Kroll hat in den vergangenen Jahren wegweisende Entscheidung für Personal Trainer gegenüber der Deutschen Rentenversicherung erstritten, von denen er berichten wird.

Dr. Nietsch & Kroll auf Einladung der schottischen Regierung beim Empfang zum schottischen Nationalfeiertag „St. Andrew`s Day“ in Berlin

Aufgrund ihrer langjährigen Verbindung nach Schottland haben Frau Dr. Katrin Kroll und Herr Matthias W. Kroll auf Einladung der schottischen Regierung an einem Empfang zum St. Andrew`s Day - dem schottischen Nationalfeiertag - in der britischen Botschaft in Berlin teilgenommen.

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RA Kroll auf Einladung der Hamburgischen Bürgerschaft bei der Preisverleihung des HANSEMOOT

Als anerkannter „Problemsolver“ des Rechtsstandortes Hamburg e.V. [http://www.dispute-resolution-hamburg.com/people/profile/matthias-kroll/] ist Herr RA Kroll auch in diesem Jahr zum Abschluss des HANSEMOOT – einer bundesweiten studentischen Simulation von gerichtlichen Verfahren – zur Preisverleihung und anschließendem Empfang der Bürgschaft in das Hamburger Rathaus eingeladen worden.

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Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte auf dem 10. Versicherungsvermittlerforum der IHK Magdeburg am 7.11.2019

Auch in diesem Jahr referieren Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte für Vermittler in Magdeburg; diesmal zur Geldwäscheprävention, zur Honorarberatung und zum Beschwerdemanagement für Versicherungsvermittler.

Deutscher Segler-Verband e.V. nimmt Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte in die Empfehlungsliste segelkundiger Anwaltskanzleien des Verbandes auf

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Rechtskolumne in der Zeitschrift body life: Matthias W. Kroll schreibt zur Haftung und Haftungsvermeidung als Trainer

Matthias Kroll, u.a. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, schreibt in jeder 2. body LIFE - Ausgabe über rechtliche Themen in der Fitnessbranche. Zu Beginn geht es um die Frage, ob ein Trainer für beruflichen Beeinträchtigungen des Klienten haften muss.